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   OLG Frankfurt, 10.01.1994 - 3 WF 156/93   

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https://dejure.org/1994,4012
OLG Frankfurt, 10.01.1994 - 3 WF 156/93 (https://dejure.org/1994,4012)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.1994 - 3 WF 156/93 (https://dejure.org/1994,4012)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 1994 - 3 WF 156/93 (https://dejure.org/1994,4012)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung eines Familienrichters; Besorgnis der Befangenheit; Prozeßbevollmächtigter; Unterhaltsklage; Wertende Äußerung zum Sachvortrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361; ZPO § 42 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 890
  • FamRZ 1994, 909
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen unsachlicher Äußerungen in einem

    Unsachliche, abfällige, höhnische, kränkende oder beleidigende Äußerungen begründen in der Regel den Verdacht einer gestörten Beziehung zwischen Richter und Partei, es sei denn, die (Unmuts-) Äußerung des Richters wird aus den konkreten Umständen des Falles heraus verständlich (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.11.2004, 5 W 282/04, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933 m.w.H.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 WF 290/06

    Sachverständiger: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund

    Grundsätzlich hat sich ein Sachverständiger - ebenso wie ein Richter - jeglicher Unsachlichkeit, insbesondere unsachlicher Äußerungen, wie sie durch abfällige, höhnische, ironische, kränkende oder beleidigende Wortwahl zum Ausdruck kommt, zu enthalten (OLG Hamburg, MDR 1989, 71; OLG Stuttgart, MDR 2003, 50; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1995, 1498).
  • OLG Jena, 12.06.2002 - 1 W 288/02

    Im Einzelfall begründete Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dies rechtfertigt es jedoch nicht, sich einer kränkenden und beleidigenden Wortwahl zu bedienen ( OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 " Kinkerlitzchen"; Günther, ZZP 105, 20 (44) ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; Feiber in MüKo ZPO,2. Auflage, Randnummern 24, 25 zu § 42 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das Gleiche gilt, wenn ein prozessual zulässiges Verhalten einer Partei mit dem Begriff "Kinkerlitzchen" beschrieben wird (OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 ); wenn gegenüber der Partei geäußert wird, ihre Anträge gehörten in den Papierkorb (LG Bayreuth, NJW-RR 1986, 678 ), wenn der Richter in der Verhandlung äußert, der Rechtsstreit sei völlig überflüssig, er sei nicht verpflichtet sich jeden Blödsinn anzuhören (OLG Hamburg, NDR 19891 71), oder wenn die abgelehnte Richterin gegenüber dem Prozessbevollmächtigten einer Partei erklärt, sie lasse sich nicht "verarschen" (OLG Frankfurt/M., FamRZ 1994, 909 ).
  • VG Köln, 28.10.2021 - 6 K 1043/21
    vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10.01.1994 - 3 WF 156/93, BeckRS 9998, 13863 m. w. N.
  • LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01

    Voraussetzungen eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen

    Der Richter hat sich jedoch dabei in Ton und Wortwahl auf das sachlich Gebotene zu beschränken (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 909).
  • KG, 29.09.1994 - 11 W 5502/94

    Ablehnung einer beantragten Terminsverlegung ohne Geltendmachung von

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